Neuer Erlass: KITA-Besuch ohne ärztliche Bescheinigung

Das Land Sachsen-Anhalt hat am 10. Juli 2020 einen Erlass veröffentlicht, der die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) regelt.

Nach diesem Erlass gilt Folgendes für Kinder mit Atemwegs-Symptomen:

(11) Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen nicht aufgenommen werden. Zeigen Kinder mit SARS-CoV-2-Erkrankungen einhergehende Krankheitssymptome, insbesondere Fieber in Kombination mit trockenem Husten dürfen sie die Einrichtung nicht besuchen.
Eine ärztliche Abklärung der gesundheitlichen Beschwerden ist den Eltern in diesem Fall dringend zu empfehlen.

Eine Einrichtung grundsätzlich besuchen können
* Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen
* Kinder ab 3 Jahren mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber und kein Krankheitsgefühl und insbesondere keinen trockenen lockeren Husten haben,

(12) […]Eine generelle Vorgabe des Landes, die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, existiert nicht. Eine Kostenübernahme für ärztliche Bescheinigungen erfolgt nicht.“

Nach diesem neuen Erlass ist es nun wieder möglich, Kinder mit leichten Infektionszeichen (s.o.) ohne ärztliche Bescheinigung in die Kindertageseinrichtungen zu geben.

Unter diesem Link finden Sie den vollständigen Erlass.